Sottrum. In der Zeit vom 1. April bis 15. Juli müssen Hunde im Wald und in der freien Landschaft an der Leine geführt werden. Auf diese Bestimmung des niedersächsischen Waldgesetzes weist die Samtgemeinde Sottrum hin. Sinn der Leinenzwangregelung, ist der Schutz der heimischen Tierwelt, die besonders in der allgemeinen Brut-, Setz- und Aufzuchtszeit ein erheblich verändertes Fluchtverhalten zeigt und daher des Schutzes bedarf. Verstöße gegen die Vorschrift sind eine Ordnungswidrigkeit und können mit einer Geldbuße geahndet werden.
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