Verden (hoe). Anlässlich des bevorstehenden Winters weist die Stadt Verden darauf hin, dass die Bürger verpflichtet sind, die Gehwege von Unkraut, Laub und Unrat und bei winterlichen Verhältnissen insbesondere von Schnee und Eis zu befreien. Ferner ist bei Glätte das Bestreuen der Gehwege mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln Pflicht.
↧