n Der Niedersächsische Landtag hat am 20. März 2012 die Einführung der inklusiven Schule in Niedersachsen beschlossen. Ziel der Inklusion ist es, Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen, indem ein barrierefreies Umfeld geschaffen wird. Im Bildungssektor bedeutet dies, dass ab dem 1. August alle Grundschulen sowie weiterführende Schulen in Niedersachsen auch Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf aufnehmen. Eltern können künftig wählen, ob ihr Kind eine allgemeine oder eine Förderschule besuchen soll. Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen (Jahrgänge 5 bis 10), Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören werden weiterhin geführt. Ausnahmen sind Förderschulen mit dem Schwerpunkt Lernen, Klasse 1 bis 4: Sie wird es nicht mehr geben, da alle Kinder mit dem entsprechenden Unterstützungsbedarf künftig die allgemeinen Schulen besuchen.
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