Landkreis Verden (vn). Für Warmwasseranlagen in öffentlichen Einrichtungen und größeren Wohngebäuden besteht seit 2011 eine Untersuchungspflicht auf Legionellen. Darauf weist der Fachdienst Gesundheit und Umweltmedizin des Landkreises Verden hin. Unter die Regelung fallen Großanlagen in vermieteten Mehrfamilienhäusern oder öffentlichen und gewerblichen Einrichtungen mit Duschen und Warmwasserspeichern. Voraussetzung ist, dass die Speicher mehr als 400 Liter fassen und abgehende Rohrleitungen mehr als drei Liter Volumen bis zur entferntesten Entnahmestelle haben. Die Untersuchung der Anlagen einschließlich der Probenahme müssen von zugelassenen Laboren durchgeführt werden, zu denen auch das Wasserlabor des Landkreises gehört, teilt die Kreisverwaltung mit.
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